GlasseGuard: Sicherheitssoftware für Unternehmen
Software, die eure Systeme im Blick behält: Sie erkennt Schwachstellen, meldet auffälliges Verhalten und dokumentiert den Zustand eurer IT.
Sicherheit ist kein Zustand
Ein Virenscanner prüft Dateien. Er sagt euch aber nicht, auf welchem Rechner ein Update seit Monaten fehlt, welcher Dienst unnötig aus dem Internet erreichbar ist oder wann sich jemand nachts an einem Server anmeldet.
Die meisten Vorfälle beginnen nicht mit einem sichtbaren Angriff, sondern mit einer Lücke, die niemandem aufgefallen ist: ein vergessener Testserver, das Konto eines längst ausgeschiedenen Mitarbeiters, eine Freigabe „für einen Tag", die seit zwei Jahren offen ist.
GlasseGuard schließt diese Lücke: laufende Beobachtung statt einmaliger Prüfung.
Sichtbar, bevor es teuer wird
Die Software sammelt den Zustand aller angebundenen Systeme an einer Stelle und bewertet ihn. Auffälligkeiten landen als konkrete Meldung bei den Zuständigen — mit Angabe, welches System betroffen ist und was zu tun ist.
Wichtiger als möglichst viele Meldungen sind wenige richtige. Eine Oberfläche voller roter Warnungen führt binnen weniger Wochen dazu, dass niemand mehr hinsieht.
Was dokumentiert ist, lässt sich auch nachweisen. Das hilft bei Prüfungen nach DSGVO und bei der Vorbereitung auf NIS2-Anforderungen.
Was GlasseGuard übernimmt
Endgeräte im Blick
Zustand von Arbeitsplätzen und Servern: Updatestand, offene Dienste, Konfiguration, Verschlüsselung.
Schwachstellen erkennen
Bekannte Sicherheitslücken in installierter Software werden aufgelistet und nach Dringlichkeit sortiert.
Auffälliges Verhalten
Anmeldungen zu ungewöhnlichen Zeiten, gehäufte Fehlversuche oder unerwartete Zugriffe werden gemeldet.
Richtlinien prüfen
Eigene Sicherheitsvorgaben hinterlegen und automatisch gegen den Ist-Zustand prüfen lassen.
Meldungen statt Rauschen
Gefiltert nach Relevanz, mit Handlungsempfehlung — damit Warnungen nicht ignoriert werden.
Berichte
Auswertungen zum Sicherheitszustand als Dokument — verwendbar für Geschäftsführung und Prüfer.
Was konkret beobachtet wird
Kein „umfassender Schutz", sondern eine Liste. Was hier nicht steht, wird auch nicht überwacht.
| Bereich | Beobachtet | Typischer Fund |
|---|---|---|
| Updatestand | Betriebssystem und installierte Anwendungen | Ein Rechner hängt seit Monaten auf einer veralteten Version |
| Schwachstellen | Bekannte Sicherheitslücken in eingesetzter Software | Eine Bibliothek mit bekannter kritischer Lücke ist im Einsatz |
| Konten | Aktive Konten, Rechte, Anmeldeverhalten | Ein Konto ohne Zuordnung meldet sich regelmäßig an |
| Erreichbarkeit | Aus dem Netz erreichbare Dienste und Freigaben | Eine Testfreigabe ist seit Monaten öffentlich erreichbar |
| Verschlüsselung | Festplattenverschlüsselung auf Endgeräten | Ein Notebook im Außendienst ist unverschlüsselt |
| Konfiguration | Abweichungen von den hinterlegten Vorgaben | Auf einem Server wurde eine Schutzfunktion abgeschaltet |
Welche dieser Punkte in eurer Umgebung technisch erhebbar sind, wird vor einem Angebot geprüft — nicht jede Systemlandschaft gibt alles her.
Was passiert, wenn etwas gefunden wird
Eine Meldung ohne festgelegten Ablauf ist nur eine E-Mail mehr. Deshalb wird vor dem Betrieb geklärt, wer bei welcher Einstufung was tut.
Entscheidend ist die Zuständigkeit
Die häufigste Ursache dafür, dass ein Fund liegen bleibt, ist nicht fehlende Technik, sondern eine unklare Antwort auf die Frage: Wer macht das jetzt?
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Erkennen und einstufen
Der Fund wird bewertet: Wie kritisch ist er, wie viele Systeme sind betroffen, ist er aktiv ausnutzbar?
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Melden
Die Meldung geht an die vorher festgelegten Zuständigen — mit System, Einstufung und einem konkreten Vorschlag, was zu tun ist.
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Beheben
Umsetzung durch eure IT oder euren Dienstleister. Auf Wunsch begleiten wir das; die Zuständigkeit dafür wird vertraglich geregelt.
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Nachprüfen
Die Software prüft, ob der Zustand tatsächlich behoben ist. Ein Fund gilt erst dann als erledigt — nicht, wenn jemand ihn abhakt.
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Dokumentieren
Fund, Maßnahme und Zeitpunkt bleiben nachvollziehbar. Genau das verlangen Prüfer — und genau das fehlt im Ernstfall meistens.
NIS2 und DSGVO — nüchtern eingeordnet
Rund um NIS2 wird viel mit Fristen und Bußgeldern geworben. Hier steht, was Software dazu beitragen kann und was nicht.
Was Software beitragen kann
- Technischen Ist-Zustand erheben und belegen
- Sicherheitsvorgaben automatisch gegenprüfen
- Vorfälle mit Zeitstempel dokumentieren
- Berichte erzeugen, die man einer Prüfung vorlegen kann
- Zeigen, dass Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern wirksam sind
Was Software nicht kann
- Feststellen, ob euer Unternehmen unter NIS2 fällt — das ist eine Rechtsfrage
- Die Verantwortung der Geschäftsleitung übernehmen
- Organisatorische Maßnahmen ersetzen (Schulungen, Zuständigkeiten, Notfallpläne)
- Eine Zertifizierung erteilen
- Meldepflichten gegenüber Behörden erfüllen
Unsere Position
Wir verkaufen keine „NIS2-Konformität". Wer das tut, verkauft etwas, das Software allein nicht leisten kann. GlasseGuard liefert die technische Grundlage und die Nachweise — die rechtliche Bewertung gehört in andere Hände, und das sagen wir lieber vorher.
Was GlasseGuard nicht ist
Klarheit vorab spart beiden Seiten Zeit. Deshalb sagen wir auch, wo die Grenzen liegen.
Kein Ersatz für Backups
Überwachung verhindert keinen Datenverlust. Ein getestetes Backup bleibt unabhängig davon notwendig.
Keine Zertifizierung
Die Software unterstützt bei Nachweisen und Dokumentation. Eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder eine NIS2-Konformität ersetzt sie nicht.
Kein Helpdesk
Wir sind kein Systemhaus. Arbeitsplatzbetreuung, Druckerprobleme und Nutzersupport bleiben bei eurer IT oder eurem Dienstleister.
GlasseGuard im Detail
Reicht ein Virenscanner nicht aus?
Ein Virenscanner erkennt bekannte Schadsoftware auf einem Gerät. Er liefert keinen Überblick über den Zustand aller Systeme, keine Übersicht offener Schwachstellen und keine Auswertung von Anmeldeverhalten. GlasseGuard setzt eine Ebene darüber an und ersetzt den Virenscanner nicht.
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?
Sobald mehr Systeme im Einsatz sind, als eine Person im Kopf behalten kann. Erfahrungsgemäß beginnt das bei etwa 15 bis 20 Arbeitsplätzen oder sobald eigene Server betrieben werden.
Welche Systeme werden unterstützt?
Windows-Arbeitsplätze sowie Windows- und Linux-Server. Welche eurer Systeme konkret angebunden werden können, prüfen wir vor einem Angebot.
Hilft GlasseGuard bei NIS2?
Teilweise. NIS2 verlangt unter anderem Risikomanagement, Maßnahmen zur Absicherung und deren Dokumentation. GlasseGuard liefert die technische Seite und die Nachweise. Ob und wie euer Unternehmen betroffen ist, muss rechtlich geprüft werden — das leisten wir nicht.
Belastet das die Rechner spürbar?
Die Erhebung läuft in Intervallen, nicht dauerhaft, und beschränkt sich auf Zustandsdaten — es wird kein Dateiinhalt durchsucht. Wie stark sich das in eurer Umgebung auswirkt, lässt sich vorab an einzelnen Geräten messen.
Sieht die Software, was Mitarbeitende tun?
Nein, und das ist wichtig: Erhoben wird der technische Systemzustand, nicht das Arbeitsverhalten. Keine Bildschirminhalte, keine Tastatureingaben, keine Browserverläufe. Welche Daten anfallen, wird vorab schriftlich festgelegt — auch weil Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte das zu Recht wissen wollen.
Welche Daten verlassen unser Netz?
Welche Daten für den Betrieb erhoben und wohin sie übertragen werden, legen wir vor der Einführung schriftlich offen. Das ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Was passiert bei einem Vorfall nachts um drei?
Das hängt vom vereinbarten Servicefenster ab. Erreichbarkeit rund um die Uhr ist möglich, kostet aber entsprechend. Wir empfehlen, diese Frage vor Vertragsschluss ehrlich zu beantworten, statt sie offen zu lassen.
Sicherheitslage einschätzen lassen
Erzählt uns, was ihr betreibt — wir sagen euch, wo wir ansetzen würden.